Der Deutsche Bund war ein 1815 gegründeter Staatenbund, der aus 39 deutschen Einzelstaaten bestand. Er wurde auf dem Wiener Kongress als Reaktion auf die napoleonische Besatzung geschaffen. Ausgeschlossen waren lediglich das Königreich Preußen und das Kaiserreich Österreich.
Der Bund hatte einen Bundestag als Legislative, der aus Gesandten der einzelnen Staaten bestand. Es gab jedoch keine einheitliche Exekutive oder Judikative. Die politische Entscheidungsfindung war oft mühsam und blockiert, da Entscheidungen nur einstimmig getroffen werden konnten.
Der Deutsche Bund hatte jedoch einige gemeinsame Organe, wie die Bundesversammlung und den Bundestag. Der Bund besaß auch eine gemeinsame Armee unter österreichischer Führung. Diese Armee spielte jedoch keine Rolle in Kriegen oder Konflikten, sondern diente vorwiegend zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung und zur Verteidigung des Bundesgebietes.
Der Deutsche Bund existierte bis zur Revolution von 1848/1849, als die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die Weichen für eine deutsche Nationalstaatsgründung stellte. Nach der Revolution wurde der Deutsche Bund aufgelöst und durch den Deutschen Bundestag ersetzt, der den Weg zur Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 ebnete.
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